TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

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Direkt nach Eintreten des Todesfalls

Was sollten Sie direkt nach Eintreten des Todesfalls bedenken?
  • Verabschieden Sie sich vom Verstorbenen.
  • Benachrichtigen Sie engste Angehörige und Freunde.
  • Rufen Sie den Hausarzt oder zuletzt behandelnden Arzt, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist.
    Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dies in der Regel von der jeweiligen Institution übernommen.
  • Lassen Sie vom Arzt die Todesbescheinigung ausstellen.
    Er enthält Todesursache und Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt, s.u.) notwendig.
  • Falls eine Trauerverfügung oder ein letzter Wille vorhanden ist, handeln Sie dementsprechend.
  • Bei Körper- oder Organspende ist die zuständige Stelle oder das Krankenhaus sofort zu benachrichtigen (darum kann auch der Arzt gebeten werden)
  • Stellen Sie wichtige Unterlagen für den Bestatter zusammen:   

          - Familienstammbuch   
          - Chipkarte der Krankenkasse
          - Rentennummern
          - Sterbegeldversicherung
          - Bestattungsvorsorgevertrag
          - bei Verheirateten: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
          - bei Geschiedenen: Scheidungsurteil, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
          - bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners,
          - bei Ledigen: Geburtsurkunde
          - Totenschein
          - Personalausweis des/der Verstorbenen

 

An den Folgetagen nach dem Todesfall

Folgende Aufgaben sind innerhalb der Folgetage nach dem Todesfall zu erledigen:

  • Lassen Sie sich beim Gespräch mit Bestattungsunternehmer am besten von einem guten und bedachten Freund oder Angehörigen begleiten, welcher dann auch das Wichtigste notiert und ggf. darauf achtet, dass die Kosten im Rahmen bleiben.
  • Klären Sie unter anderem, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen und ob der Verstorbene aufgebahrt werden soll. Die Aufbahrung des Toten kann zu Hause, in Abschiedsräumen oder einer Totenhalle geschehen. Sie dient den Hinterbliebenen als wichtige Möglichkeit, sich vom Verstorbenen zu verabschieden.
  • Veranlassen Sie die Überführung des/der Verstorbenen (üblicherweise spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes).    

 

Vor der Bestattung

  • Besprechen Sie mit dem Bestatter folgende Punkte:

    - Sarg/Urne
    - Bestattungsart
    - Totenbekleidung
    - Musikalische Begleitung der Trauerfeier
    - Dekoration von Trauerhalle und Grab
    - Trauerrede und Termin für ein Trauergespräch (Pfarrer, Angehöriger oder Trauerredner)
    - Formalitäten wie Behördengänge und Terminabstimmungen
    - Organisation der Überführung, der Aufbahrung und der feierlichen Beisetzung
    - Schaltung einer Traueranzeige in Ihrer Tageszeitung
    - Druck und Versand von Trauerbriefen / Trauerkarten
    - Hilfe bei der Auswahl und Pflege eines Grabes
    - Begleitung bei Trauerbewältigung

  • Legen Sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde den Termin für die Trauerfeier und Bestattung fest.
  • Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte beim Friedhofsträger.
  • Stellen Sie die Adressen für die Anschriften der Trauerbriefe zusammen.
  • Organisieren/bestellen Sie evtl. einen Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl)
  • Beantragen Sie beim eigenen Arbeitgeber Urlaub bzw. Sonderurlaub für die Beerdigung.
  • Besorgen Sie sich bei Bedarf Trauerkleidung.
 
 

Sonstige Angelegenheiten, die zeitnah zu erledigen sind

  • Sehen Sie den Terminkalender des Verstorbenen durch und sagen Sie geplante Termine ab (Arzt, Zahnarzt, Krankengymnastik, Friseur usw.)
  • Sammeln Sie alle mit dem Sterbefall zusammenhängenden Unterlagen, Rechnungen und Quittungen möglichst vollständig und übersichtlich sortiert!
 

Was nach der Bestattung zu tun ist

  • Erstellen Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten. Einen kurzen Dank für Hilfe, Anteilnahme, Blumenspenden, Geldspenden usw..
  • Machen Sie Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma oder Behörden geltend.
  • Nehmen Sie bei Bedarf professionelle Trauerbegleitung in Anspruch.
  • Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche gegenüber der betrieblichen Unfallversicherung oder der Berufsgenossenschaft - eine entsprechende Meldung erfolgt durch den Arbeitgeber.
  • Falls der Verstorbene Kinder hat, beantragen Sie eventuell Halbwaisenrente.
  • klären Sie die Grabpflege.
  • Beauftragen Sie nach sechs bis acht Monaten einen Steinmetz mit dem Grabmal und der Einfassung bei Erdbestattungen.
  • Beantragen Sie Witwen- bzw. Witwerrente.