Die Bestattung des Verstorbenen nimmt bei den meisten Hinterbliebenen großen Raum ein. Vielleicht liegt auch bei Ihnen im Moment das Hauptaugenmerk auf der Bestattung, der Trauerfeier, dem „letzten Gang“ Ihres geliebten Menschen. Vieles muss bedacht, organisiert und an Freunde, Angehörige oder den Bestatter delegiert werden. Obwohl alles auf diesen Tag zielt, können Ihre Gefühle sehr gemischt sein. Angefangen bei dem Wunsch, die Beerdigung möge schon vorbei sein, bis hin zu einer lähmenden Furcht vor dieser Stunde – Angst davor, dass an diesem Tag das Unfassbare fassbar wird mit der Frage „Und dann…?“. Nehmen Sie sich die Zeit, über Ihre Furcht zu sprechen. Umgeben Sie sich mit anderen liebevollen Menschen, um sich gemeinsam an den Verstorbenen zu erinnern. Suchen Sie sich trotz aller Hektik Ruhezonen zum Weinen, Beten und Ausruhen.
(Birgit Lambers)
1. Was kostet eine Bestattung?

2. Kosten für Trauerfall
Ein gutes Bestattungsunternehmen ist verlässlich und Sie erhalten taktvolle Hilfe schon in der ersten Trauerphase.
Ganz wenige Betriebe verweigern auch heute noch konkrete Preisauskünfte. Auf eine vage Aussage sollten Sie sich aber nicht verlassen, denn die Bestattungsunternehmen sind zur Preisangabe verpflichtet. Ebenso ist Vorsicht bei der Angabe von Pauschalpreisen wie beispielsweise 2.700 bis 3.500 Euro geboten. Denn häufig fehlen elementare Kosten wie die Überführung, das Ankleiden, die Ausstattung des Sarges mit Kissen und Decke oder die Aufbahrung in der Friedhofskapelle oder in der Trauerhalle des Bestatters.
Häufig sind auch die Organisation der Trauerfeier oder die Gestaltung der Trauerbriefe nicht im Preis enthalten. Wer einzelne Leistungen wünscht, sollte dies klar und möglichst schriftlich vereinbaren und sich ein verbindliches Angebot aushändigen lassen.
Häufig bieten Bestattungsinstitute Paketpreise an, die in der Summe preiswerter sind, als die einzelnen Posten. Doch damit sind häufig auch Ausgaben verbunden, die eigentlich ungewollt sind oder zumindest nicht vorgesehen waren.
Nicht ganz ausgeschlossen ist, dass für nicht vereinbarte Zusatzleistungen dann saftige Aufschläge verlangt werden.
3. Grabpflege
Friedhofsgärtnereien stehen den Angehörigen in allen Fragen der Grabpflege zur Verfügung und garantieren die Dauerbetreuung eines Grabes.
In der "Gesellschaft für Dauergrabpflege" sind Friedhofsgärtnereien und andere Gartenfachbetriebe bundesweit zusammengeschlossen, die eine langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder künftigen Grabstelle durch die Friedhofsgärtner per Vertrag garantieren.
Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages, der Größe der Grabstelle und dem Umfang der Pflegeleistungen. Sie sind auch regional unterschiedlich. Grabpflege gibt es in verschiedenen Angeboten, die Preise variieren erheblich und sind den Wünschen angepasst. Es gibt die Dauer-Komplettpflege, die Saisonpflege und auch eine Urlaubspflege.
Die Urlaubspflege ist für Angehörige gedacht, die nur zeitweilig abwesend sind, aber sonst für das Grab selbst sorgen.
Wer schon zu Lebzeiten für den eigenen Tod Vorsorge treffen will, kann auch die Grabpflege in die Vorausplanung mit einbeziehen. Bei Vertragsabschluss wird der Umfang der Pflegeleistung in einer Summe bezahlt und von der Dauergrabpflegeeinrichtung mündelsicher angelegt. Diese wiederum zahlt jährlich den Friedhofsgärtner. Nachzahlungen sind ausgeschlossen.
Als Anhaltspunkt und verbindliche Richtwerte kann für eine 20-jährige Dauergrabpflege von 2.250 Euro für einen Urnengrab und von 3.750 Euro für ein Einzelgrab ausgegangen werden.